Die Meldebehörden führen die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes und sind das „informationelle Rückgrat“ einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung. Rechtsgrundlagen sind seit dem 01.11.2015 das Bundesmeldegesetz und die jeweiligen Durchführungsverordnungen.
Für künftige Umzüge bedeutet das:
• Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die Wohnung, bei der Meldebehörde anzumelden (Meldepflicht).
• Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (wichtigste Fälle: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung).
Sie erhalten von uns deshalb ein entsprechendes Formular bei der Wohnungsübergabe.
Bitte geben Sie dieses innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Meldebehörde ab.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen selbstverständlich gern weiter.
Städtische Wohnungsgesellschaft
Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft
Mo, Di, Do von 10 bis 18 Uhr
Mi, Fr von 10 bis 14 Uhr
Telefon +49 3731 368 - 0
Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten
Mo - Fr ab 18 Uhr und am Wochenende
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