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Wohngeld 2023

Ab dem Jahr 2023 sollen mehr Haus­halte Wohn­geld erhalten. Darüber hinaus wird das Wohngeld auch auf­ge­stockt. So steht es im sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz. Dieses sieht zum Beispiel die Ein­füh­rung von Baga­tell­grenzen bei Rück­for­derungen und eine mögliche Verlän­ge­rung des Bewil­li­gungs­zeit­raums von 18 auf 24 Monate vor. Die Effekte der neuen Kom­po­nenten für Heiz­kosten und Klima sollen nach zwei Jahren überprüft werden.

Mehr Wohn­geld für mehr Haus­halte

Das Wohn­geld ist ein staat­li­cher Zuschuss zur Miete für diejenigen, die zwar keine Sozi­al­leistungen beziehen, dennoch aber wenig Geld haben. Im Schnitt werden Wohn­geld-Haus­halte ab 2023 mit rund 370 Euro monatlich unterstützt. Außerdem wird der Kreis der Berech­tigten er­weitert: Zu den aktuell rund 600.000 Haus­halten kommen wahrscheinlich bis zu 1,4 Mil­lionen hinzu. Künftig können auch Men­schen Wohn­geld bean­tragen, die Min­dest­lohn ver­dienen oder eine vergleichbare Rente beziehen. Für das Wohn­geld-Plus stehen im kom­menden Jahr fünf Mil­li­arden Euro zur Ver­fü­gung. Diese Kosten werden sich Bund und Länder teilen.

 

Wohn­geld-Plus: Die Kom­po­nenten Heiz­kosten und Klima

Das Wohn­geld-Plus beinhaltet eine dau­er­hafte Heiz­kos­ten­kom­po­nente. Der Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete beträgt 2 Euro je Quadratmeter pro Monat, um Wohngeldhaushalte pauschal bei den Heizkosten zu unterstützen. Zudem gibt es neu eine Kli­ma­kom­po­nente, die höhere Mieten wegen ener­ge­ti­scher Sanie­rungen oder ener­gie­ef­fi­zi­enten Neubau abfe­dert.

 

Zweiter Heiz­kos­ten­zu­schuss zum Wohn­geld und BAföG

Alleinwohnende Wohngeld-Emp­fänger erhalten ein­malig 415 Euro. Für einen Zwei-Per­sonen-Haus­halt gibt es 540 Euro und für jede weitere Person jeweils 100 Euro zusätz­lich.

Von der neuen und höheren Finanz­spritze sollen alle Haus­halte pro­fi­tieren, die im Zeit­raum vom September bis Dezember 2022 in min­des­tens einem Monat wohn­geld­be­rech­tigt waren.

 

CO2-Kom­po­nente: Wohn­geld erhöht sich seit 2022 dyna­misch

Die auto­ma­ti­sche Anpas­sung des Wohn­geldes trat Anfang 2022 in Kraft. Pro Empfänger-Haushalt erhöhte sich damit der Zuschuss im Schnitt um 13 Euro. Damit Gering­ver­diener durch den CO2-Preis auf fossile Brenn­stoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es bereits seit Januar 2021 die Wohn­geld-CO2-Ent­las­tungs­pau­schale (CO2-Kom­po­nente) als Zuschlag zur Miete.

 

Wie hoch ist mein Wohngeldanspruch?

Die Anspruchsberechtigung und die Anspruchshöhe können nur im Rahmen eines Antrages bei der Stadt Freiberg in Erfahrung gebracht werden. Vorab können Sie jedoch über den unten geführten Link selbständig einen etwaigen Wohngeldanspruch ermitteln.

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml

 

Informationen zu Ihrem persönlichen Wohngeldanspruch, einzureichende Unterlagen und den jeweiligen Antragsformularen finden Sie unter:

https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/anliegen-von-a-z/wohngeld-beantragen

 

Die Verlinkungshinweise stellen lediglich für Mieter- bzw. Mietinteressenten eine Möglichkeit der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Gesetz dar. Für die Inhalte und die Richtigkeit ist stets der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.

Die SWG Freiberg AG übernimmt hierfür keine Haftung.

 

 

 

 

Öffnungszeiten

Städtische Wohnungsgesellschaft
Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft

Mo, Di, Do von 10 bis 18 Uhr
Mi, Fr von 10 bis 14 Uhr

Beuststraße 1 in 09599 Freiberg

Telefon +49 3731 368 - 0

Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten

Mo - Fr ab 18 Uhr und am Wochenende

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