Ab dem Jahr 2023 sollen mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Darüber hinaus wird das Wohngeld auch aufgestockt. So steht es im sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz. Dieses sieht zum Beispiel die Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen und eine mögliche Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Die Effekte der neuen Komponenten für Heizkosten und Klima sollen nach zwei Jahren überprüft werden.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für diejenigen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, dennoch aber wenig Geld haben. Im Schnitt werden Wohngeld-Haushalte ab 2023 mit rund 370 Euro monatlich unterstützt. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten erweitert: Zu den aktuell rund 600.000 Haushalten kommen wahrscheinlich bis zu 1,4 Millionen hinzu. Künftig können auch Menschen Wohngeld beantragen, die Mindestlohn verdienen oder eine vergleichbare Rente beziehen. Für das Wohngeld-Plus stehen im kommenden Jahr fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Kosten werden sich Bund und Länder teilen.
Wohngeld-Plus: Die Komponenten Heizkosten und Klima
Das Wohngeld-Plus beinhaltet eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Der Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete beträgt 2 Euro je Quadratmeter pro Monat, um Wohngeldhaushalte pauschal bei den Heizkosten zu unterstützen. Zudem gibt es neu eine Klimakomponente, die höhere Mieten wegen energetischer Sanierungen oder energieeffizienten Neubau abfedert.
Zweiter Heizkostenzuschuss zum Wohngeld und BAföG
Alleinwohnende Wohngeld-Empfänger erhalten einmalig 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt gibt es 540 Euro und für jede weitere Person jeweils 100 Euro zusätzlich.
Von der neuen und höheren Finanzspritze sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum vom September bis Dezember 2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt waren.
CO2-Komponente: Wohngeld erhöht sich seit 2022 dynamisch
Die automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Pro Empfänger-Haushalt erhöhte sich damit der Zuschuss im Schnitt um 13 Euro. Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es bereits seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.
Wie hoch ist mein Wohngeldanspruch?
Die Anspruchsberechtigung und die Anspruchshöhe können nur im Rahmen eines Antrages bei der Stadt Freiberg in Erfahrung gebracht werden. Vorab können Sie jedoch über den unten geführten Link selbständig einen etwaigen Wohngeldanspruch ermitteln.
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml
Informationen zu Ihrem persönlichen Wohngeldanspruch, einzureichende Unterlagen und den jeweiligen Antragsformularen finden Sie unter:
https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/anliegen-von-a-z/wohngeld-beantragen
Die Verlinkungshinweise stellen lediglich für Mieter- bzw. Mietinteressenten eine Möglichkeit der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Gesetz dar. Für die Inhalte und die Richtigkeit ist stets der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.
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