Wanne übergelaufen? Blumentopf auf Nachbars Auto gefallen? Das Kellerfenster beim Bolzen erwischt? Als Mieter tragen Sie die Verantwortung, wenn es zu selbst verursachten Schäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Wohnumfeld kommt. Damit der Schaden Sie dann nicht teuer zu stehen kommt, sollten Sie auf den richtigen Versicherungsschutz achten.
Grundsätzlich gilt: Für Schäden am Eigentum des Vermieters (z.B. Haus oder Wohnung) ist die Gebäudeversicherung der SWG Freiberg zuständig – wenn die Schäden nicht durch den Mieter verursacht wurden.
Für die Schadensregulierung am Eigentum des Mieters (z.B. Möbel oder Technik) ist die jeweilige private Hausratversicherung des Mieters zuständig – es sei denn, die Beschädigung wurde durch äußere Einflüsse am Gebäude verursacht.
Sollte es zu einem Versicherungsschaden in einem Haus oder einer Wohnung kommen, wird jeweils im Einzelfall geprüft werden, inwieweit dieser durch äußere Einflüsse (wie z.B. Hagel, Starkregen, Blitzschlag) oder Mitverschulden des Mieters (z.B. unbeaufsichtigte Kerzen, überlaufendes Badewasser) verursacht wurde.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie Schäden am Eigentum des Vermieters verursacht haben (z.B. beschädigte Fliesen, Löcher im Parkett, Schäden durch überlaufendes Wasser). Einen durch Diebstahl, Einbruch, Blitzschlag oder Feuer verursachten Schaden an Ihrem persönlichen Eigentum reguliert dagegen eine Hausratversicherung.
Wir empfehlen unseren Mietern den Abschluss der entsprechenden Versicherungen, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Unser Rahmenvertragspartner, die Sparkassen-Versicherung Sachsen, gibt Ihnen dazu gern alle nötigen Informationen und erstellt Ihnen das passende Angebot.
Übrigens: Als Mieter der SWG Freiberg erhalten Sie Rabatt auf verschiedene Versicherungen rund ums Thema Wohnen.
Städtische Wohnungsgesellschaft
Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft
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